Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) darf Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden. Was viele nicht wissen, dass dies auch für die Physiotherapeuten gilt, die osteopathische Leistungen auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes erbringen. Die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis wird also auch unabhängig davon benötigt, ob diese Physiotherapeuten über eine umfangreiche osteopathische Ausbildung verfügen.